IVS Kontaktstelle


Damit IVS-Dienste und –Anwendungen diskriminierungsfrei sowie auf einer fundierten und qualitativ hochwertigen Datenbasis angeboten werden, unterliegt deren Bereitstellung bestimmten europäischen Richtlinien und Verordnungen sowie nationalen Gesetzen.

Die IVS-Richtlinie (2010/40/EU) schafft einen Rahmen zur Unterstützung einer koordinierten und kohärenten Einführung und Nutzung intelligenter Verkehrssysteme (IVS) in der Europäischen Union und legt die dafür erforderlichen allgemeinen Bedingungen fest. Zur Umsetzung der Richtlinie wurden von der Europäischen Kommission Spezifikationen in Form von Delegierten Verordnungen erlassen, welche in den Mitgliedsstaaten unmittelbar gelten.

Jeder Mitgliedstaat ist entsprechend den Delegierten Verordnungen verpflichtet, eine benannte Stelle bzw. Behörde für die Einhaltung der Verordnungen einzurichten. Für die Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 885/2013 (Artikel 8), Nr. 886/2013 (Artikel 9), 2015/962 (Artikel 11) und 2017/1926 (Artikel 9) wurde seitens des BMK die AustriaTech als benannte Stelle/Behörde genannt. Die AustriaTech übernimmt diese Funktion als IVS-Kontaktstelle. Die nationale IVS-Kontaktstelle hat gemäß den Vorgaben aus den Delegierten Verordnungen folgende Hauptaufgaben:

  • Sammlung und Administration der Erklärungen (Self-Declarations) von in Österreich tätigen Daten- und Serviceprovidern
  • Stichprobenartige Überprüfung der Richtigkeit der Erklärungen (Self-Declarations)
  • Verlangen von Nachweisen im Hinblick auf die Erfüllung der Vorgaben der delegierten Verordnungen zu den vorrangigen Maßnahmen der IVS-Richtlinie
  • Jährliche Berichterstattung über die einlangenden Erklärungen sowie über das Ergebnis der stichprobenartigen Überprüfung
  • Abstimmung mit den nationalen IVS-Stellen der anderen EU-Mitgliedsstaaten
  • Kontinuierliche Zusammenarbeit mit einem Testcenter bei der Erarbeitung von Qualitätsmerkmalen von Daten und Services sowie die Überprüfung der Qualität
  • Die IVS-Kontaktstelle unterstützt IVS-Diensteanbieter bei der Erstellung der Self-Declarations.

Zur IVS-Kontaktstelle