Gesetze und Standards
Das IVS Gesetz Österreich
Im Dezember 2008 veröffentlichte die Europäische Kommission (EK) den Aktionsplan zur Einführung intelligenter Verkehrssysteme in Europa mit dem Ziel, die Einführung intelligenter Verkehrssysteme (IVS) im Straßenverkehr, einschließlich der Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern, zu beschleunigen und zu koordinieren. Hierzu wurden sechs vorrangige Aktionsbereiche definiert und mit konkreten Maßnahmen und einem Zeitplan hinterlegt. Zur Umsetzung des europäischen Aktionplans wurde am 7. Juli 2010 die IVS-Richtlinie beschlossen, welche den gesetzlichen Rahmen zur Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern spannt.
Diese europäische Richtlinie wurde in das nationale IVS-Gesetz (IVS-G) als „Bundesgesetz über die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern" übertragen und trat somit in Österreich mit 31.3.2013 in Kraft.
Vorrangige Maßnahmen und delegierte Verordnungen:
Die IVS-Richtlinie legt sechs vorrangige Maßnahmen – ‚Priority Actions‘ für die Einführung von Spezifikationen und – wo nötig – verpflichtende Umsetzungen fest.
Die IVS-Richtlinie berechtigt die EK Spezifikationen in Form von delegierten Rechtsakten für die sechs vorrangigen Maßnahmen (A-F) zu definieren.
A, B,C und E haben bereits Spezifikationen IVS-Richtlinie und Vorgaben betreffend dem National Access Point:
Priority Action a - (EU) 2017/1926 - Bereitstellung EU-weiter multimodaler Reiseinformationsdienste
Priority Action b - (EU) 2022/670 - Bereitstellung EU-weiter Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste
Priority Action c - (EU) No 886/2013 - Daten und Verfahren, um Straßennutzern, soweit möglich, ein Mindestniveau allgemeiner für die Straßensicherheit relevanter Verkehrsmeldungen unentgeltlich anzubieten
Priority Action e - (EU) No 885/2013 - Bereitstellung von Informationsdiensten für sichere Parkplätze für Lastkraftwagen und andere gewerbliche Fahrzeuge
Datenstandard und Datenkompatibilität
Basierend auf den delegierten Rechtsakten und zur Erreichung einer hohen Kompatibilität, müssen sämtliche angebotenen Daten dem geforderten Datenstandard entsprechen, wie zum Beispiel DATEX II Standard oder NeTEx, oder zumindest kompatibel sein.
EU Minimumprofile - EU Umsetzungsempfehlungen
Die Bereitstellung von Daten in den geforderten Datenstandards ist nicht immer einfach umsetzbar. Einerseits, weil bestimmte Standards wie DATEX II und NeTEx sehr umfangreich sind. Andererseits, weil es nicht immer eindeutig ist, welcher Datenstandard für welche Datenkategorie genutzt werden soll. Daher wurden für die Bereiche der delegierten Rechtsakte Minimumprofile erstellt und Umsetzungsempfehlungen veröffentlicht.
A - Report: INSPIRE-MMTIS, overlap in standards related to the Delegated Regulation (EU) 2017/1926
A - Österreichisches nationales NeTEx Minimum Profil: Download Austrian NeTEx Profile V1.0 PDF Dokument - Online Arbeitsdatei
B/C - DATEX || usage in NAP's
B/C - DATEX || Profiles
E - General Guidance document
NAPCORE
Es hat sich gezeigt, dass die bestehenden NAPs in ihrem Aufbau und ihren Datenzugangsschnittstellen recht unterschiedlich sind. Auch die verwendeten Datenformate und Standards unterscheiden sich europaweit. Um eine bessere Abstimmung zu erreichen, wurde das Projekt National Access Point Coordination Organisation for Europe (NAPCORE https://napcore.eu/) gestartet.
NAPCORE wird durch eine Programmunterstützungsaktion im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ der Europäischen Kommission kofinanziert. NAPCORE wurde als Koordinierungsmechanismus ins Leben gerufen, um die Interoperabilität der nationalen Zugangspunkte als Rückgrat des europäischen Mobilitätsdatenaustauschs zu verbessern. NAPCORE verbessert die Interoperabilität von Mobilitätsdaten in Europa durch die Harmonisierung und Anpassung von Mobilitätsdatenstandards. Darüber hinaus verbessert NAPCORE den Zugang und die Verfügbarkeit von Mobilitätsdaten durch einen koordinierten Datenzugang und eine bessere Harmonisierung der europäischen NAPs. Darüber hinaus stärkt NAPCORE die nationalen Zugangspunkte und die nationalen Stellen durch die Festlegung und Umsetzung gemeinsamer Verfahren und Strategien, die Stärkung der Position und der Rolle der NAPs und die Unterstützung von Schritten zur Schaffung europaweiter Lösungen, um die Nutzung von EU-weiten Daten zu erleichtern.
Coordinated Minimum Data Set
Ein Ergebniss von NAPCORE ist die neue Metadatenspezifikation für Mobilitätsdatenplattformen mobilityDCAT-AP.
mobilityDCAT-AP ist eine formale Metadatenspezifikation für Mobilitätsdatenportale als Erweiterung von DCAT-AP. Eine Metadatenspezifikation (wie jede Datenspezifikation) enthält ein Modell mit Definitionen der Syntax und der Semantik für verschiedene Datenelemente und darüber, wie sich diese Datenelemente zueinander verhalten. Auf diese Weise liefert mobilityDCAT-AP präzise und eindeutige Metadatenbezeichnungen für beliebige mobilitätsbezogene Datenangebote und ermöglicht harmonisierte, plattformunabhängige Metadatenbeschreibungen sowohl in menschenlesbaren als auch in maschinenlesbaren Formaten.
mobilitaetsdaten.gv.at verwendet die Version 1.1 in einer angepassten jedoch kompatiblen Form.
Die aktuellste Version und sämtliche weiterführenden Informationen finden Sie hier: https://w3id.org/mobilitydcat-ap/releases/