Voraussetzungen für Listung


Voraussetzungen für Datenlistung

Die Datenpräsentation auf Mobilitaetsdaten.gv.at ist für öffentliche und private Organisationen bzw. Firmen möglich. Die Datensätze müssen jedoch mit den Datenkategorisierungen und Datenformaten der delegierten Verordnungen vereinbar sein und mindestens einer dieser Kategorien entsprechen.
Für die Listung der Datenbeschreibungen müssen ebenfalls die Vorgaben des IVS Richtlinie erfüllt werden. Es gelten somit folgende Voraussetzungen:

•    Die verfügbaren Daten entsprechen den Datenkategorien der delegierten Verordnungen
•    Das Datenformat entspricht einer der in den delegierten Verodnungen genanten Standards oder ist mit diesen kompatibel.
•    Die Firma oder Organisation muss einer rechtlichen Gesellschaftsform entsprechen
•    Die Firma oder Organisation muss zur Datenveröffentlichung autorisiert sein
•    Die Firma oder Organisation ist bei der Mobilitätsdaten Plattform registriert

Vorteile für Datenanbieter

Die Präsentation der vorhandenen Daten auf der Mobilitätsplattform bietet viele Vorteile für die Firmen oder Organisationen:

•    Sichtbarkeit auf nationaler und internationaler Ebene
•    Öffentlich zugängliche Beschreibung der Vertragsbedingungen für die Datennutzung
•    Bereitstellung der Daten über die Plattform
•    Klärung der wichtigsten Fragen auf einen Blick ohne Mehraufwand
•    Mehrwert schaffen

Daten und Informationen, die auf der Mobilitaetsdaten.gv.at Plattform aufscheinen, bieten Mobilitätsdaten-Suchenden einen einfachen und schnellen Zugang zu den wichtigsten Angaben über existierende Datensätze. Auf diesem Weg können zeitaufwändige Nachfragen für User und Anbieter vermieden werden.